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Das Europäische Parlament hat heute neue Regeln für Patienten, die medizinische Versorgung im Ausland wollen zu empfangen und sie erlösen nach den Sätzen des Landes. Artikel gepostet 20. Januar 2011
Nach drei Jahren Verhandlungen über die Abgeordneten zu einer Einigung Ende letzten Jahres mit den Mitgliedstaaten über die neuen Regeln für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Der Kompromiss wurde in Straßburg am Mittwoch mit großer Mehrheit ratifiziert.
Es ist für die europäischen Bürger über Jahre erworbene Anspruch auf medizinische Versorgung in anderen Ländern erhalten und sollten deshalb zu Hause erstattet. Die neue Richtlinie schafft mehr Klarheit jetzt über die Möglichkeiten und Grenzen dieses Prinzips.
So erfordern Staaten, die vorherige Zustimmung Patienten für eine Behandlung im Ausland. Dies gilt insbesondere für in einem Krankenhaus oder für sehr spezielle Pflege aufzunehmen. Unter bestimmten Bedingungen werden die Erstattung verweigert. Mitgliedstaaten können auch Maßnahmen ergreifen, wenn ein großer Zustrom von Ausländern eigene Gesundheitssystem unter großem Druck.
Mitgliedstaaten, die derzeit verbringen etwa ein Prozent der Gesundheitsausgaben auf die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Das erklärt einige 10000000000 €.
Gewöhnlich Menschen es vorziehen, ihre Region in der Pflege zu verlassen. Die Richtlinie sollte den Kranken helfen besonders in Grenzgebieten lebenden Menschen im Ausland, Patienten durch lange Wartelisten und Menschen mit seltenen Erkrankungen betroffen. Für unerwartete Aufnahmen im Ausland, z. B. ein Verkehrsunfall im Urlaub, noch gilt die EHIC.




